Beim operativen Eingriff vom 27. Juni 2022 seien ausschliesslich chronische und damit unfallfremde Pathologien behandelt worden. Die unfallkausalen muskulären Verletzungen hätten spätestens ab diesem Zeitpunkt keine erkennbare Rolle mehr gespielt. Mit dem Spitaleintritt für diesen Eingriff sei damit von ärztlicher Seit eher de facto ein "unfallkausaler status quo sine" herbeigeführt worden und sämtliche in der Folge durchgeführten Behandlungen, namentlich die erwähnte Operation sowie allenfalls attestierte Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit seien überwiegend wahrscheinlich ausschliesslich unfallfremd (VB 135).