Das eigentliche Schultergelenk und insbesondere die Rotatorenmanschette seien hingegen nicht in erkennbarer Weise frisch geschädigt worden. Bei den nachfolgenden Abklärungen hätten sich dagegen mehrere morphologisch typische Merkmale einer chronischen ossären Ablösung gezeigt. Unter Berücksichtigung der anamnestischen Angaben lasse sich zwar postulieren, dass es zu einer schmerzhaften Aktivierung dieser chronischen Pathologien im Sinne einer vorübergehenden Verschlimmerung gekommen sei.