In den aktuellen Verfahrensakten werde das geltend gemachte Ereignis vom 17. Juni 2022 als direkter Sturz auf die linke Schulter dokumentiert. Eine Schulterprellung führe gemäss aktueller bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu keiner Ruptur an der Rotatorenmanschette. In der Regel könne spätestens nach drei Monaten von einem Status quo ausgegangen werden. Dies wäre vorliegend theoretisch der 17. September 2022. Indem am 27. Juni 2022 ein operativer Eingriff an der linken Schulter durchgeführt worden sei, sei ein neuer medizinischer Sachverhalt geschaffen worden. Nach gängiger Praxis werde der Status quo auf den Tag vor dem operativen Eingriff angesetzt. Dies sei der 26. Juni 2022 (VB 49).