5.5.4. Angesicht der diversen festgestellten und ausführlich beschriebenen Inkonsistenzen und der hohen Wahrscheinlichkeit einer starken Aggravation ist letztlich nachvollziehbar, dass Dr. med. B._____ als psychiatrischer Facharzt nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit eine Diagnose als verselbständigte Gesundheitsschädigung stellen, eine entsprechende Funktionseinschränkung erkennen und eine sich daraus ergebende plausible Einschränkung der Arbeitsfähigkeit attestieren konnte. Das bidisziplinäre psy- chiatrisch-neuropsychologische Gutachten von Dr. med. B._____ und Dr. phil. C.__