5.5.1.3. Ebenso wie die asim-Gutachter im Gutachten vom 11. November 2022 haben also auch Dr. med. B._____ und die neuropsychologische Gutachterin Dr. phil. C._____ im Zweitgutachten diverse Inkonsistenzen im Rahmen der Begutachtung entdeckt. Anders als die Erstgenannten haben Letztere diese Inkonsistenzen jedoch ausführlich beschrieben und plausibel dargelegt, weshalb sie entgegen der Ansicht der Vorgutachter gerade nicht als "überwiegend wahrscheinlich störungsbedingt" (vgl. E. 3.1.1. hiervor) eingeordnet werden könnten.