5.5.1.2. Auch in der neuropsychologischen Untersuchung wurden diverse Inkonsistenzen festgestellt, die im Gutachten ausführlich festgehalten wurden. So seien bei der Beschwerdeführerin die Ergebnisse zweier Performanzvalidierungsverfahren und zwei verfahrensimmanente Validierungsfaktoren auffällig ausgefallen und es hätten sich in einem weiteren Test – angesichts der ermittelten 7%igen Wahrscheinlichkeit eines authentischen Antwortverhaltens – deutliche Hinweise auf eine Aggravation von psychischen Beschwerden gezeigt (VB 60.2 S. 7; 60.4 S. 12 f.).