Die Interaktion der Beschwerdeführerin habe überzeichnet, überfordert und übermässig eingeschränkt gewirkt. Sie habe eine geringe Bereitschaft zu Motivation oder Kooperation gezeigt und immer wieder betont, dass sie überfordert sei. Die äussere Erscheinung habe demonstrativ bis theatralisch gewirkt. Es hätten sich zudem starke Widersprüche zwischen der strukturierten und der klinischen Erfassung der kognitiven Fähigkeiten gezeigt (VB 60.3 S. 18). Die gesamte Interaktion habe theatralisch angemutet. In der Struktur von Übertrag und Gegenübertragung habe es durchgehend gewirkt, als würde man ein Schauspiel betrachten. Alles habe übermässig verzerrt gewirkt.