5.5. 5.5.1. 5.5.1.1. Dr. med. B._____ und Dr. phil. C._____ zeigten die festgestellten Inkonsistenzen im Gutachten vom 26. Mai 2023 ausführlich auf. So verwiesen sie etwa auf das durchgeführte SRSI-Beschwerdevalidierungs-Testverfahren, bei welchem sich 23 dokumentierbare Pseudobeschwerden gefunden hätten, wobei ein Wert von über 15 einen praktisch sicheren Nachweis einer ungültigen Beschwerdeangabe bedeute (VB 60.2 S. 6; 60.3 S. 20 f.). Auch klinisch hätten sich Hinweise auf Antwortverzerrungen gefunden, die sich nicht durch eine psychiatrische Symptomatik erklären liessen.