5.2. Die Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der bidisziplinären psychiat- risch-neuropsychologischen Begutachtung von Dr. phil. C._____ am 24. März 2023 fundiert neuropsychologisch und von Dr. med. B._____ am 27. März 2023 fachärztlich-psychiatrisch umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 60.3 S. 9 ff.) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 60.3 S. 12 ff.) untersucht. Dr. med. B._____ begründete seine Beurteilung unter Miteinbezug der Ergebnisse der neuropsychologischen Zusatzuntersuchung (VB 60.4) nachvollziehbar (VB 60.3 S. 21 ff.; 60.2 S. 6 ff.).