Angesichts der genannten Gegebenheiten gelangte RAD-Arzt med. pract. F._____ zu Recht zum Schluss, dass auf die neuropsychologische (zum Beweiswert neuropsychologischer Abklärungen vgl. jedoch Urteil des Bundesgerichts 9C_282/2023 vom 28. August 2023 E. 4.2.8.) und insbesondere die psychiatrische Beurteilung im Gutachten der asim nicht abgestellt werden könne. Dass die Beschwerdegegnerin entschied, auf Ergänzungsfragen an die asim-Gutachter zu verzichten und direkt eine neuerliche Begutachtung durch andere Gutachter in Auftrag zu geben (vgl. Beschwerde, Ziff.