Die Stellung einer Diagnose basiere jedoch auf ausreichenden diagnostischen Kriterien durch Beobachtung oder anamnestische Angaben. Auch die in der neuropsychologischen Untersuchung ermittelten Befunde belegten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Vorliegen einer Aggravation von kognitiven Defiziten bzw. psychischen Beschwerden. Die ermittelten Befunde besässen daher keine Aussagekraft, weshalb weder Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit noch die Arbeitsfähigkeit möglich seien (VB 60.2 S. 7 f.). Insgesamt könne sich trotz wiederholter Versuche keine ausreichende Sicherheit finden lasse, um eine medizinische Diagnose oder schon eine blosse Verdachtsdiagnose zu stellen. Dies sei zur