3.2. Im entsprechenden psychiatrischen und neuropsychologischen Gutachten vom 26. Mai 2023 hielten Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Praktischer Arzt, und Dr. phil. C._____, Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP, fest, dass sich im SRSI bei 37 Beschwerden 23 dokumentierbare Pseudobeschwerden befänden. Ein Wert von über 15 angegebenen Pseudobeschwerden bedeute einen praktisch sicheren Nachweis einer ungültigen Beschwerdeangabe. Die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Ergebnisses sei äusserst gering. Klinisch fänden sich Hinweise auf Antwortverzerrungen, die sich nicht durch eine psychiatrische Symptomatik erklären liessen (VB 60.2 S. 6).