Die Testungen seien so gestaltet, dass selbst Zufallsantworten zu einem unauffälligen Resultat führen müssten, die vorliegenden Resultate müssten folgerichtig als "gemacht" gelten. Auch inhaltlich hätten sich Inkonsistenzen ergeben, welche nicht gutachterlich gewürdigt worden seien. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Merkfähigkeit vom psychiatrischen Gutachter trotz der angeblichen neuropsychologischen Störung nicht getestet worden sei. Das Gutachten äussere sich zudem nicht zur verweigerten Einnahme der verordneten Medikation. Der Verweis auf eine angebliche Unwirksamkeit von Antidepressiva gemäss einigen Einzelstudien verfange hier nicht.