Auch bestehe eine ausgeprägte Störung der Selbstwahrnehmung mit unzureichender Selbstversorgung und dem Gefühl, dauerhaft zerstört, isoliert und von der Umwelt abgeschnitten zu sein (VB 45 S. 14 f.). Es bestehe eine Störung in der Beziehung zu anderen Menschen sowie eine ausgeprägte Somatisierung im Bereich des Rückens, wo sie unter chronischen starken Rückenschmerzen leide, die sie auch beim Gehen und Sitzen sowie Aufstehen einschränkten. Es fehlten Zukunftsperspektiven, weshalb sie beispielsweise aufgegeben habe, ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen (VB 45 S. 15).