2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 18. April 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 04.03.2024 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei mit Wirkung ab Juni 2021 eine Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei ein bidisziplinäres Gerichtsgutachten einzuholen, subeventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin."