1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Dezember 2020 unter Angabe psychischer Probleme bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Abklärungen in persönlicher, beruflicher und medizinischer Hinsicht und Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin am 23. November 2021 unter Verneinung einer versicherungsmedizinisch relevanten Gesundheitsschädigung die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht.