6.2.2. Der begutachtende Facharzt der B._____, Dr. med. J._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation und für Rheumatologie, führte in seiner auf die FOMA gestützten Beurteilung vom 23. März 2023 aus, die Tätigkeit als Köchin sei der Beschwerdeführerin medizinisch-theoretisch noch zu 50 % zumutbar, während in einer optimal angepassten Tätigkeit eine ganztägige Arbeitsfähigkeit mit einer Leistungsminderung von 25 % gegeben sei (VB 153 S. 5). In Würdigung der Berichte des behandelnden Rheumatologen Dr. med. G._____, welcher eine Tätigkeit in der Küche auf dem 1. Arbeitsmarkt als nicht zumutbar beurteilte (VB 154 S. 3), kam der RAD-Arzt Dr. med.