(ICD-10 F62.0) diagnostiziert werden. Auch dem Hinweis einer Retraumatisierung durch ein Erdbeben in der Türkei könne nicht gefolgt werden. Analog zum Gutachten der SMAB AG vom 5. Oktober 2012 (VB 59) werde im Assessmentbericht der C._____ vom 23. März 2023 eine Diskrepanz zwischen der subjektiven Einschätzung der Arbeitsfähigkeit gegenüber den objektivierbaren Befunden beschrieben. Zudem werde auf relevante psychosoziale Belastungsfaktoren hingewiesen, wobei keine wesentliche Abweichung in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bestehe (VB 171).