Als auslösendes Ereignis werde in den Akten ein Überfall / Angriff auf den Ehemann der Beschwerdeführerin im September 1998 genannt. Die Diagnose einer schweren und chronifizierten posttraumatischen Belastungsstörung und der Verdacht auf eine anhaltende Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (ICD-10 F62.0) seien erstmals prominent im Bericht vom 13. Februar 2017 (recte: 2014; VB 78) dokumentiert worden.