Aus psychiatrischer Sicht sei die gemäss der Beurteilung der C._____ vom 23. März 2023 bestehende Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit von 80-100 % bei einem Pensum von 100 % gut nachvollziehbar. Dadurch resultiere aus gesamtmedizinischer Sicht für angepasste leichte wechselbelastende Tätigkeiten bei einem Hebe- und Tragelimit von zehn Kilogramm ohne monoton-repetitive Tätigkeiten und solche -7- im Knien oder in der Hocke sowie ohne Zwangshaltungen und Überkopfarbeiten eine Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit von 75 % (vgl. VB 157).