4.5. Dr. med. E._____ verwies in seiner Stellungnahme vom 9. Juni 2023 betreffend die Diagnosen auf die neuesten Berichte von Dr. med. G._____ und führte aus, aus rheumatologischer Sicht sei die Arbeitsunfähigkeit von 100 % für eine Küchentätigkeit anhand der vorliegenden Akten nachvollziehbar, zumal es sich bei der Küchentätigkeit ja bekanntlich nicht um eine leichte wechselbelastende Tätigkeit handle.