Zeichnung kein relevantes depressogenes Störungsbild objektivieren. Die Beschwerdeführerin zeige zwar eine thematisch leicht erhöhte affektive Ansprechbarkeit, die aktuell demonstrierte Gesamtbelastbarkeit sei leicht beeinträchtigt mit Stressanfälligkeit unter Zeitdruck. Die berufsbezogene ver- haltensneurologisch-leistungspsychologische Abklärung habe im kognitiven Bereich eine leichte Beeinträchtigung ergeben, ein relevantes depressionsassoziiertes kognitives Ausfallmuster lasse sich nicht objektivieren. Somit ergebe sich aktuell medizinisch-theoretisch eine 0-20 %ige Einschränkung des arbeitsbezogenen Funktionspotenzials.