Eine Verbesserung im Laufe der Zeit sei wenig wahrscheinlich. Eine angepasste leichte bis knapp mittelschwere "wechselpositionierte" Tätigkeit wäre der Beschwerdeführerin mit einer Leistungsminderung von 25 % unter Vermeidung von Arbeiten über Schulterhöhe, vorgeneigtem Stehen, Knien, Hockestellungen sowie ohne wiederholte Kniebeugen ganztags möglich. Gehen und Treppensteigen sollten nur maximal drei Stunden pro Tag über den Tag verteilt vorkommen. Zudem sei die Handkraft beidseits eingeschränkt, was aufgrund der Selbstlimitierung aber nicht abschliessend beurteilt werden könne (vgl. VB 153 S. 2 ff.).