4.2. In der Beurteilung der B._____ vom 14. April 2023, welche sich auf eine zweitägige FOMA stützt, wurden eine sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkende rheumatoide Arthritis sowie – die Arbeitsfähigkeit ebenfalls einschränkende – Fingerpolyarthrosen und eine STT-Arthrose diagnostiziert. Die weiteren Diagnosen (anamnestisch Fibromyalgiesyndrom, arterielle Hypertonie, Osteopenie) hätten keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 153 S. 3). Das arbeitsbezogene relevante Problem bestehe in einer verminderten Belastungstoleranz der linken Hand und des Ellbogens sowie des linken Knies.