2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 16. Februar 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, worauf diese mit Eingabe vom 5. März 2024 verzichtete. 2.4. Mit Beschluss vom 18. Juni 2024 wurde der Beschwerdeführerin die mögliche Rückweisung der Sache zur Vornahme von weiteren Abklärungen und anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin in Aussicht gestellt und ihr die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äussern oder allenfalls die Beschwerde zurückzuziehen. Die Beschwerdeführerin hielt mit Eingabe vom 28. August 2024 an ihrer Beschwerde fest.