"1. Es sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 23. November 2023 teilweise aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin folgende abgestufte Rentenleistungen zuzusprechen: ab Februar 2023 eine ganze Invalidenrente ab August 2023 bis auf weiteres eine 61%-ige Invalidenrente 2. Es sei der Beschwerdeführerin ein Replikrecht einzuräumen. 3. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.