Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, entschied die Beschwerdegegnerin nach Einholung einer psychiatrischen Aktenbeurteilung des beratenden Arztes med. pract. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Praktischer Arzt, mit Verfügung vom 23. November 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 23. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: