(vgl. Bericht vom 23. März 2023) in Auftrag gegeben. Nach Einholung einer Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin am 13. Juni 2023 die Zusprache einer ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. Februar 2023 bis am 31. Juli 2023 sowie eine Rente in Höhe von 30 % einer ganzen Invalidenrente (bei einem Invaliditätsgrad von 42 %) ab 1. August 2023 in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, entschied die Beschwerdegegnerin nach Einholung einer psychiatrischen Aktenbeurteilung des beratenden Arztes med.