1.2. Am 8. Juli 2022 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Bezug von Leistungen der IV (Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge berufliche, persönliche und medizinische Abklärungen. Zudem wurden die Akten der Krankentaggeldversicherung eingeholt. Diese hatte eine Funktionsorientierte Medizinische Abklärung (FOMA) bei dem Zentrum B._____ (vgl. Bericht vom 14. April 2023) sowie ein Versicherungsmedizinisches Funktions- und Ressourcenorientiertes Assessment (VmFRA) bei der C._____ (vgl. Bericht vom 23. März 2023) in Auftrag gegeben.