1. 1.1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt als Hilfsköchin tätig, meldete sich erstmals am 25. September 2000 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Daraufhin wurde der Beschwerdeführerin nach entsprechenden Abklärungen mit Verfügung vom 18. Mai 2001 mit Wirkung ab 1. Juni 2000 eine ganze Invalidenrente zugesprochen. Diese wurde mit Verfügung vom 24. Juni 2014 – nach Durchführung einer psychiatrisch/orthopädischen Begutachtung bei der Swiss Medical Assessment- and Busi- ness-Center AG (SMAB) vom 5. Oktober 2012 – gestützt auf lit.