prognostische Beurteilung vorgenommen noch die Behandlungsdauer abgeschätzt. Sie hat gar ausdrücklich ausgeführt, dass schwierig abzuschätzen sei, ob eine solche Unterstützung im Verlauf überhaupt notwendig sei (vgl. VB 17 S. 12; E. 4.4.). Es wurde auch nicht dargetan, weshalb ohne die fraglichen Massnahmen in naher Zukunft und gegebenenfalls mit welcher Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt einer bleibenden Beeinträchtigung zu rechnen ist.