12 IVG vergütet werden kann, insbesondere notwendig sein und darf nicht nur sinnvolle Unterstützungsmassnahme bilden, sondern muss vielmehr eine wesentliche Eingliederungswirkung entfalten. Für die prognostische Beurteilung der Dauerhaftigkeit und Wesentlichkeit des herbeizuführenden Eingliederungserfolgs im Zeitpunkt vor Durch- beziehungsweise Weiterführung der fraglichen Massnahme anhand des massgebenden medizinischen Sachverhalts bedarf es im Allgemeinen eines fachärztlichen Berichtes, der sich nicht mit einem pauschalen Hinweis auf die mögliche Verbesserung oder Erhaltung von Berufs- und Erwerbsfähigkeit begnügen darf, sondern sich auch ausdrück-