Somit wurde bis zum neunten Geburtstag des Beschwerdeführers am 7. Juli 2022 einzig die krankhafte Beeinträchtigung des Erfassens (perzeptive oder Wahrnehmungsstörungen) mit den hiervor erwähnten Berichten (E. 4.) ärztlich festgestellt. Wenn nur einzelne der erforderlichen Symptome ärztlich festgestellt werden, sind die Voraussetzungen für ein Geburtsgebrechen im Sinne von Ziffer 404 Anhang GgV-EDI jedoch nicht erfüllt (vgl. E. 2.4.). Daran vermöchten angesichts des Alters des Beschwerdeführers auch weitere entsprechende Abklärungen, namentlich die bei den Psychiatrischen Diensten D._____ vorgesehene Abklärung IAS (vgl. VB 33;