4.5. In ihrem Bericht vom 21. Dezember 2022 stellte Dr. med. G._____ – unverändert – die Diagnosen F 80 (Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache), F 80.1 (Expressive Sprachstörung) und F 80.2 (Rezeptive Sprachstörung). Die definitive Diagnose sei im August 2022 gestellt worden. Es hätten jedoch bereits bei der Dreijahreskontrolle Symptome bestanden. Es liege ein Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 404 Anhang GgV-EDI vor. Durch Ergotherapie und Logopädie könne die Möglichkeit einer späteren Eingliederung ins Erwerbsleben wesentlich verbessert werden. Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers sei besserungsfähig «mit Adaption» (VB 22 S. 2 ff.).