Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers sei besserungsfähig. Durch Logopädie/Ergotherapie/Psychomotorik könne die Möglichkeit einer späteren Eingliederung ins Erwerbsleben wesentlich verbessert werden (VB 10 S. 2). 4.2. Dr. med. H._____, Fachärztin für Oto-Rhino-Laryngologie, diagnostizierte in ihrem Bericht vom 10. August 2022 eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, wobei sie ausführte, dass sie diese Diagnose unter der Voraussetzung einer regelrechten Kognition und Aufmerksamkeit stelle (VB 17 S. 15 ff.).