4. 4.1. Den entscheidwesentlichen Akten lässt sich Folgendes entnehmen: Dr. med. G._____ stellte in ihrem undatierten, am 19. August 2022 bei der Beschwerdegegnerin eingegangenen Bericht die Diagnosen F 80 (Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache), F 81 (Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) und F 82 (Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen). Es würden deutliche Einschränkungen im Schulalltag bestehen. Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers sei besserungsfähig.