nicht Teil einer anderen physischen oder psychischen Erkrankung sei (VB 136 S. 3 f.). Sie führten aus, das Restless-Legs-Syndrom würde die Schlafqualität erheblich beeinträchtigen und gehöre auch zur Depression (VB 136 S. 3 f.). Zudem werde die Schlafqualität wahrscheinlich aufgrund chronischer Schmerzen beeinflusst (VB 136 S. 3). Entsprechend berücksichtigte Dr. med. E._____ die Insomnie im Rahmen der Diagnose der rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig leichte bis mittelgradige Episode, welche er insbesondere auch als relevant für die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin beurteilte (VB 110.1 S. 33).