4.3.5. Im Bericht vom 18. Mai 2022 des F._____ stellten die Dres. med. P._____, Facharzt für Neurologie, und AA._____, Fachärztin für Neurologie, dieselben Diagnosen (VB 116 S. 14; vgl. E. 4.3.4) und führten aus, die Ursache der Nackenschmerzen mit teils Ausstrahlung in die rechte Schulterregion bzw. in den linken Oberarm sei neurologisch nicht zuordenbar. Klinischneurologisch würden sich keine fokalen Defizite ergeben und es hätten sich keine Hinweise für radikuläre Schmerzen bzw. eine manifeste Radikulopathie gezeigt. Es gebe auch keine Hinweise auf eine Polyneuropathie als mögliche Ursache eines Restless-Legs Syndroms.