Die Schmerzsymptomatik sei als Verdacht einer chronischen Schmerzstörung mit psychischen und somatischen Anteilen einzuschätzen und werde durch psychosoziale Belastungsfaktoren begünstigt und aufrechterhalten. Die schwierige berufliche Situation (ICD-10: Z56) und der Tod des Sohnes (ICD-10: Z63) seien dazu zu nennen (VB 100 S. 3).