November 2020 (ICD-10: F43.23) vorliegen. Bezüglich letzterer Diagnose sei das Ausmass der Reaktion der Beschwerdeführerin anfänglich überstark gewesen – sie sei von der Trauer um den Verlust völlig überwältigt gewesen, habe jeglichen Kontakt mit der Aussenwelt verweigert und sei nicht in der Lage gewesen, an therapeutischen Gesprächen teilzunehmen. Es sei sodann auch der für eine "übliche" Trauerreaktion angenommene Zeitraum von sechs Monaten überschritten worden. Die Beschwerdeführerin weine immer noch täglich und sei innerlich sehr unruhig und gereizt (VB 69 S. 30).