Die Diagnose ICD-10 F43.8 gehöre sodann zu den reaktiven Störungen, welche keine anhaltende Arbeitsfähigkeit (recte: Arbeitsunfähigkeit) im versicherungsmedizinischen Sinne begründen müssten. Eine nichtorganische Insomnie, wie sie nun aufgeführt werde, könne nur diagnostiziert werden, wenn die Schlafstörung das hauptsächliche Symptom darstelle und die Insomnie nicht Teil einer anderen physischen oder psychischen Erkrankung sei. Vorliegend gehöre die Insomnie jedoch zur Depression. Aus psychiatrischer Sicht könne an der im Gutachten geäusserten Einschätzung der Arbeitsfähigkeit vollumfänglich festgehalten werden (VB 136 S. 4).