In psychiatrischer Hinsicht nahmen die GA-eins-Gutachter Bezug auf den Bericht (vom 13. August 2023) von Dr. med. G._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Die gestellten Z-Diagnosen hätten keinen Krankheitswert und die somatischen Diagnosen (ICD-10 L50 und G25.81) keinen Einfluss auf die Einschätzung der psychiatrischen Diagnosen. Die Diagnose ICD-10 F43.8 gehöre sodann zu den reaktiven Störungen, welche keine anhaltende Arbeitsfähigkeit (recte: Arbeitsunfähigkeit) im versicherungsmedizinischen Sinne begründen müssten.