Die Beschwerdeführerin leide an depressiven Verstimmungen und chronischen Schmerzen, welche sich gegenseitig negativ beeinflussen würden. Die allgemeininternistisch diagnostizierte Urtikaria und das neurologisch festgestellte Restless-Legs-Syndrom würden ebenfalls in Kombination mit den depressiven Verstimmungen und den Schmerzen eine etwas verminderte Leistungsfähigkeit bewirken können. Die gesamthaft festgestellte Arbeitsunfähigkeit sei daher aus gesamtmedizinischer Sicht durch die Interaktionen der verschiedenen Diagnosen und Befunde zu begründen. Die Beschwerdeführerin sei in der angestammten Tätigkeit zu 60 % arbeitsfähig bzw. zu 40 % arbeitsunfähig.