Leistungsfähigkeit von 80 %. Aus allgemeininternistischer Sicht könne aufgrund der anamnestisch rezidivierenden Urtikaria unklarer Ätiologie eine 20 % verminderte Arbeitsfähigkeit in sämtlichen Erwerbstätigkeiten festgestellt werden, da es an Tagen mit Urtikariaschüben zu Ausfällen kommen könne. Die psychiatrischen und allgemeininternistischen Einschränkungen würden sich nur wenig ergänzen und müssten teilweise addiert werden, da die Urtikariaschübe unverhofft auftreten könnten und nicht zwingend mit den psychiatrisch bedingt erforderlichen Pausen korrelieren würden. Daher könne aus bidisziplinärer Sicht eine Arbeits- resp.