4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 17. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. Mai 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung, welcher die Beschwerdegegnerin eine Kopie der -3- angefochtenen Verfügung hatte zukommen lassen, beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese beantragte mit Schreiben vom 6. Juni 2024, dass von der Beiladung abzusehen sei. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: