Die Beschwerdegegnerin gab nach dem Eingang neuer Arztberichte sowie weiteren Rücksprachen mit dem RAD und erfolgter ergänzender Stellungnahme der Gutachter des ABI ein polydisziplinäres Gutachten bei der GA eins AG Gutachtenstelle in Auftrag (Gutachten vom 8. August 2022). Nachdem die Beschwerdeführerin im Vorbescheidverfahren einen weiteren Arztbericht eingereicht hatte, hielt die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD und stellte den Gutachtern der GA eins Gutachtenstelle Rückfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 5. November 2023 beantworteten. Daraufhin hielt die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD.