Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin durch die Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 31. März 2020). Die Beschwerdegegnerin gab nach dem Eingang neuer Arztberichte sowie weiteren Rücksprachen mit dem RAD und erfolgter ergänzender Stellungnahme der Gutachter des ABI ein polydisziplinäres Gutachten bei der GA eins AG Gutachtenstelle in Auftrag (Gutachten vom 8. August 2022).