Der zusätzliche Pausenbedarf ist sodann bereits bei der verbliebenen zumutbaren Arbeitsfähigkeit von 50 % berücksichtigt, legten die Gutachter doch dar, die Möglichkeit zu vermehrten Pausen müsse vorhanden sein und hielten unter anderem in einer solchen angepassten Tätigkeit noch eine 50%ige Arbeitsfähigkeit für möglich (VB 304.1 S. 10). Bei dem verwendeten Tabellenlohn der Ziff. 41 der Tabelle T17 handelt es sich schliesslich um Werte betreffend allgemeine Büro- und Sekretariatskräfte. Gemäss der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) 2008 umfasst eine Tätigkeit in allgemeinen Sekretariats- und Schreibdiensten im Wesentlichen