So sind dem Gutachten Ausführungen zum Schweregrad der diagnostizierten psychischen Störungen und zur Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde (VB 304.1 S. 8 f.) zum Behandlungs- und Eingliederungserfolg (VB 304.3 S. 13 ff.; 304.4 S. 19 f., 28 f.) sowie zum in diesem Zusammenhang ausgewiesenen Leidensdruck, zur Persönlichkeitsdiagnostik, zum sozialen Kontext sowie zur Konsistenz (vgl. VB 304.4 S. 8, 11 f., 20 ff.), inkl. Erhebungen zur Alltagsgestaltung (vgl. VB 304.4 S. 9), zu entnehmen. Das Gutachten berücksichtigt damit die rechtsprechungsgemäss zu berücksichtigenden Indikatoren hinreichend.