In seinem Teilgutachten ging er davon aus, der gegenwärtige Befund entspreche testpsychologisch und auch klinisch weniger demjenigen einer leicht- oder mittelgradigen depressiven Störung, sondern eher einer Dysthymie (VB 304.4 S. 14). Ferner wies er darauf hin, es scheine in den letzten Monaten und Jahren nicht zu anhaltenden depressiven Rezidiven "gekommen zu sein", die etwa einen stationären Aufenthalt bedingt hätten oder zu Komplikationen, etwa in Form einer Wiederaufnahme des Suchtverhaltens, geführt hätten. Zudem hätten keine relevanten Änderungen der Medikation oder eine "Erweiterung des Settings (etwa ambulante psychiatrische Spitex)" stattgefunden.